Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Bundestag soll "Einvernehmen" zur Nachbesetzung im EU-Parlament bekunden
Berlin: (hib/HIL/JOH) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP setzen sich dafür ein, dass der Bundestag der Bundesregierung sein ”Einvernehmen“ zu den erwarteten Ergebnissen der anstehenden Regierungskonferenz bekundet. Dazu haben die Parlamentarier einen Antrag ( 17/2127) vorgelegt. Auf der Konferenz soll über die Nachbesetzung der zusätzlichen 18 Sitze im Europäischen Parlament entschieden werden, die nach einer Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 12 Mitgliedstaaten zufallen sollen.
Einige betroffene Mitgliedstaaten wollen die bis 2014 anfallenden zusätzlichen Sitze aus der Mitte der nationalen Parlamente besetzen. Dagegen hatte sich der Bundestag ausgesprochen. Dies widerspricht aus seiner Sicht dem ”Geist des Direktwahlaktes von 1976“. Der Bundestag hatte die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Vergabe der zusätzlichen Mandate auf Grundlage der Ergebnisse der letzten Europawahl oder über allgemeine Ad-hoc-Wahlen stattfinden solle.
Dieser Aufforderung sei die Bundesregierung nachgekommen, wie sie dem Bundestag Anfang Juni mitgeteilt habe, schreiben die Fraktionen. Allerdings habe die französische Regierung – Frankreich fallen zwei zusätzliche Mandate zu – dargelegt, ”dass sich auf Grund innerstaatlichen französischen Rechts schwerwiegende Gründe ergeben, die eine Bestimmung der Abgeordneten auf Grundlage der letzten Europawahlen oder durch Ad-hoc-Wahlen entgegen stehen“.
Die Koalition fordert nun, dass der Bundestag das Bestreben der Bundesregierung und ihre Absicht, ”mit Blick auf das bilaterale Verhältnis zu Frankreich, Spanien und den anderen betroffenen Mitgliedstaaten auch einem unveränderten spanischen Vorschlag zuzustimmen“ wie gesetzlich gefordert ”zur Kenntnis“ nehmen. Sein ”Einvernehmen“ mit dem auf der Regierungskonferenz zu treffenden Beschluss erteile der Bundestag nur, weil das ”vorgeschlagene Verfahren auf die verbleibende Zeit der Legislaturperiode 2009 bis 2014 befristet ist und sich nicht wiederholt“, wie es im Antrag der Koalitionsfraktionen heißt.
Nach dem ”Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union“ (EUZBBG), einem der sogenannten Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon, muss die Bundesregierung das ”Einvernehmen“ mit dem Bundestag herstellen, bevor sie der Änderung des Protokolls Nr. 36 zum Vertrag von Lissabon zustimmen kann.
Über den Antrag berät der Bundestag heute in erster Lesung.
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