Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > SPD und Linke machen sich für Rechte gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stark
Berlin: (hib/BOB/JOH) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, der eingetragene Lebenspartnerschaften in allen Bereichen mit der Ehe gleichstellt und bestehende Benachteiligungen abschafft. Wie die Sozialdemokraten in einem Antrag ( 17/2113) erläutern, biete zwar die eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihrer Partnerschaft einen ”gesicherten Rechtsrahmen“ zu geben. Die Lebenspartnerinnen und Lebenspartner seien jedoch bis heute nicht gleichgestellt. Die Fraktion verweist zum Beispiel auf die fehlende Möglichkeit der gemeinsamen Adoption eines Kindes durch beide Lebenspartner. Eine vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebene Studie belege, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften genauso gut aufwüchsen wie bei heterosexuellen Eltern.
Auch im Steuerrecht stehe eine endgültige Gleichstellung noch aus, schreiben die Abgeordneten. Im Einkommensteuerrecht würden eingetragene Lebenspartnerschaften entgegen den Ankündigungen in Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP insbesondere beim Ehegattensplitting immer noch gegenüber Ehegatten benachteiligt. Im öffentlichen Dienst würden Lebenspartner bisher nur in Teilbereichen berücksichtigt.
Einen Schritt weiter geht Die Linke. In einem Antrag ( 17/2023) fordert sie, die eingetragene Lebenspartnerschaft schrittweise abzuschaffen und die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Die Abgeordnete fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf mit diesem Ziel vorzulegen. Die Fraktion führt aus, für ein gesondertes Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehe kein überzeugender Grund. Mit der Einführung der eingetragen Lebenspartnerschaft sei zwar gesellschaftlich für die Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen viel erreicht worden. Zugleich seien aber gleichgeschlechtliche Paare weiter von der Ehe ausgeschlossen. Dies wirke diskriminierend.
Über beide Anträge berät der Bundestag heute in erster Lesung.
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