Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Grünen-Fraktion legt Gesetzentwurf zu Wahlrechtsänderung vor
Der paradoxe Effekt des negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht. Nach dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion soll nun die Anrechnung der Direktmandate auf das Zweitstimmenergebnis ”bereits auf Bundesebene, auf der Ebene der sogenannten Oberzuteilung, und nicht – wie nach bislang geltendem Recht – auf Länderebene“ erfolgen. ”Überhangmandate werden nicht mehr entstehen: Dies verhindert die genannte Anrechnungsmethode auf der Ebene der Oberzuteilung“, heißt es in der Vorlage weiter.
In Fällen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU, bei der eine Anrechnung der Direktmandate auf Bundesebene nicht möglich sei, sollen entstandene Überhangmandate dem Grünen-Entwurf zufolge nicht mehr zuerkannt werden. Unbesetzt bleiben sollen dabei ”diejenigen überschüssigen Sitze, die den geringsten prozentualen Stimmanteil aufweisen“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de