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Zur Begründung heißt es, die Europäische Kommission habe am 20. Juli 2010 einen Vorschlag für eine ”Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke“ vorgelegt. Danach soll es nur noch zwei Arten von Beihilfen geben dürfen: Beihilfen für außergewöhnliche Kosten (insbesondere Altlasten) und Stilllegungsbeihilfen. Diese Stilllegungsbeihilfen dürfen nach Angaben der Bundesregierung nur bis Oktober 2014 und nur in Verbindung mit einem definitiven Stilllegungsplan gewährt werden. Wenn das Bergewerk nicht zum geplanten Termin stillgelegt werde, seien die Beihilfen zurückzufordern.
Das Steinkohlefinanzierungsgesetz enthält bisher eine Revisionsklausel. Danach muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 30. Juni 2012 einen Bericht vorlegen, aufgrund dessen der Bundestag den Ausstiegsbeschluss von 2007 überprüfen soll. Diese Klausel soll nunmehr gestrichen werden, da die Vorschläge der EU-Kommission keinen Spielraum für eine eventuelle Revision des nationalen Ausstiegsbeschlusses lassen würden. Beihilfen an die verbliebenen fünf Bergwerke dürften ab 2011 nur weitergewährt werden, wenn für jedes Bergwerk ein ”definitiver, irreversibler Stilllegungszeitpunkt“ in einem Stilllegungsplan festgelegt werde.
Zur Begründung schreibt die Bundesregierung: ”Die Rolle der Steinkohle für die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland steht außer Frage. Jedoch kann der einheimische Steinkohlenbergbau angesichts weltweit gut verfügbarer Steinkohlevorräte und angesichts des bereits jetzt geringen Anteils einheimischer Steinkohle am deutschen Energiemix keinen Zugewinn an Versorgungssicherheit schaffen. Eine Überprüfung der Vereinbarung vom 7. Februar 2007 wird diesbezüglich weder jetzt noch in naher Zukunft zu anderen Ergebnissen kommen können.“
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