Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Bundesregierung will internationales Unterhaltsverfahrensrecht neu regeln
Von der Bündelung ausgenommen seien bestimmte staatliche Mitteilungspflichten, die bereits seit September 2010 gelten. Integriert werde unter anderem das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und Familienangehörigen. Ferner sei auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz betroffen, indem die Anrechnung der zu zahlenden Gebühren bei einer Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten auf nachfolgende Gerichtsverfahrensgebühren ausgeschlossen würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36001
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de