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Der Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub ist laut Bundesregierung in der Mehrzahl der Bundesländer gesetzlich geregelt, zusätzlich seien Regelungen in Tarifverträgen getroffen
worden. Keine gesetzlichen Regelungen existierten in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Nach Auffassung der Bundesregierung hat Deutschland seine Verpflichtungen aus dem 1976 ratifizierten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen 140) zum bezahlten Bildungsurlaub erfüllt.
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