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Die Bundesregierung will ihren Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" umsetzen und hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften ( 17/4984) vorgelegt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Montag, 11. April 2011, werden sich acht Sachverständige den Fragen der Abgeordneten stellen. Die Sitzung unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll bis gegen 16 Uhr dauern.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, eine Meldepflicht für private Laboratorien einzuführen, wenn bedenkliche Mengen an gesundheitlich unerwünschten Stoffen in untersuchten Lebens- oder Futtermitteln festgestellt wurden. In diesen Fällen sollen die Laboratorien die zuständigen Behörden unterrichten müssen.
Darüber hinaus sollen Lebensmittel- und Futtermittelhersteller verpflichtet werden, Ergebnisse über belastete Proben aus Eigenkontrollen an die Behörden zu melden. (vom)
Zeit: Montag, 11. April 2011, 14 bis 16
Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal
4.700
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37986, Fax: 030/227-36022, E-Mail: elv-ausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.