Meldepflicht für Laboratorien auf dem Prüfstand

Eierpackung und Giftwarnzeichen

Die Bundesregierung will ihren Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" umsetzen und hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften ( 17/4984) vorgelegt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Montag, 11. April 2011, werden sich acht Sachverständige den Fragen der Abgeordneten stellen. Die Sitzung unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 4.700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und soll bis gegen 16 Uhr dauern.

Auch Betriebe sollen informieren

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, eine Meldepflicht für private Laboratorien einzuführen, wenn bedenkliche Mengen an gesundheitlich unerwünschten Stoffen in untersuchten Lebens- oder Futtermitteln festgestellt wurden. In diesen Fällen sollen die Laboratorien die zuständigen Behörden unterrichten müssen.

Darüber hinaus sollen Lebensmittel- und Futtermittelhersteller verpflichtet werden, Ergebnisse über belastete Proben aus Eigenkontrollen an die Behörden zu melden. (vom)

Zeit: Montag, 11. April 2011, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.700

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37986, Fax: 030/227-36022, E-Mail: elv-ausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen