Die Beschlüsse des Bundestages am 7. April

Abgeordnete stimmen mit Handzeichen ab.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. April 2011, folgende Beschlüsse, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache, gefasst:

Erhebung der Bankenabgabe: Ohne Änderungen hat der Bundestag die Verordnung der Bundesregierung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute ( 17/4977) auf Empfehlung des Finanzausschusses ( 17/5401) zur Kenntnis genommen. Die Verordnung konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben für die Erhebung der vom Bundestag beschlossenen Bankenabgabe, also von Jahres- und Sonderbeiträgen der beitragspflichtigen Kreditinstitute zum Aufbau des sogenannten Restrukturierungsfonds, aus dem bei künftigen Finanzkrisen die Sanierung oder Abwicklung in Schieflage geratener systemrelevanter Banken finanziert werden soll. Vorgesehen ist, dass die Banken einen gesonderten Meldebogen mit den bei ihnen verfügbaren Daten, die zur Berechnung der Jahresbeiträge erforderlich sind, an die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FSMA) melden. Die FSMA verwaltet den Banken-Restrukturierungsfonds.

Europäisches Betriebsräte-Gesetz geändert: Bei Enthaltung aller drei Oppositionsfraktionen hat der Bundestag am 7. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Europäische-Betriebsräte-Gesetzes ( 17/4808) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung ( 17/5399) verabschiedet. Damit wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Mit der Änderung wird das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in EU-weit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen gestärkt. Unter anderem wurde die Definition der Begriffe Unterrichtung und Anhörung erweitert. Die Rolle der Gewerkschaften als Sachverständige, um Verhandlungen des "besonderen Verhandlungsgremiums“, wird anerkannt. Ferner enthält das Gesetz eine Regelung für Schulungen der Mitgliedes dieses Gremiums, das in Europäischen Aktiengesellschaften als Kontaktstelle zwischen Unternehmensleitung und Belegschaft vorgesehen ist. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der SPD ( 17/5184) ab, in dem die Fraktion "wirksame Sanktionen“ zur Stärkung von Europäischen Betriebsräten gefordert hatte. Unter anderem wollte die SPD Strafen bei Pflichtverstößen gegen die Richtlinie festlegen und einen Anspruch auf Unterlassung von Maßnahmen, die der Beteiligung der Arbeitnehmer entgegenwirken, im Gesetz festschreiben.

Unerlaubte Telefonwerbung: Abgelehnt hat der Bundestag am 7. April Anträge der Linksfraktion ( 17/3041) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/3060), die den Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zum Gegenstand haben. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Rechtsausschusses ( 17/3587). Dem Antrag der Linken stimmte lediglich diese Fraktion selbst zu, die Grünen enthielten sich. Die Linke hatte gefordert, dass ein im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs geschlossener Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung des Verbrauchers wirksam wird und dass Arbeitsagenturen Erwerbslose nicht in unseriöse Callcenter vermitteln dürfen. Nur Linke und Grüne votierten für den Grünen-Antrag, wonach eine Bestätigung für telefonisch angebahnte Verträge, die gegen das Verbot der Telefonwerbung ohne Einwilligung des Verbrauchers verstoßen, vorgesehen werden sollte. Für die Einwilligung der Verbraucher zur Telefonwerbung sollte Textform verbindlich vorgeschrieben werden, so die Grünen.

Fahrberechtigung für Fahrer von Einsatzfahrzeugen: Einstimmig hat der Bundestag am 7. April einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ( 17/4981) der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung ( 1/5355) beschlossen. Damit wurde eine Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes geschaffen, damit diese Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf der Grundlage einer besonderen Ausbildung und Prüfung fahren dürfen. Immer mehr Einsatzfahrzeuge hatten in der Vergangenheit die zulässige Gesamtmasse von bis zu dreieinhalb Tonnen überschritten und durften von Inhabern der alten Führerscheinklasse 3 nur noch dann gefahren werden, wenn diese die Fahrprüfung vor 1999 abgelegt hatten. Seit 1999 ist für Fahrzeuge von dreieinhalb bis siebeneinhalb Tonnender Führerschein der Klasse C1, für Fahrzeuge mit mehr als siebeneinhalb Tonnen der Klasse C erforderlich. Aufgrund dieser Anforderungen mussten für bundesweit 16.000 Einsatzfahrzeuge fünf oder mehr Fahrer zur Verfügung stehen, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Einen Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ( 17/2766), in dem das Problem ausgegriffen und eine Sonderfahrberechtigung für schwerere Einsatzfahrzeuge gefordert worden war, erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.

Unterstützung für die Deutsche Welle: Gegen das Votum der Linksfraktion hat der Bundestag am 7. April auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien ( 17/5260) eine Entschließung zur Aufgabenplanung der Deutschen Welle für den Zeitraum von 2010 bis 2013 ( 17/1289) verabschiedet. Darin unterstützt das Parlament die strukturelle Neuausrichtung des deutschen Auslandssenders angesichts wachsender internationaler Konkurrenz, veränderten Nutzerverhaltens und knapper finanzieller Mittel. Der Bundestag begrüßt, dass die Deutsche Welle ihre Präsenz auf Kernregionen konzentriert und vor allem Multiplikatoren und Informationssuchende anspricht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Deutsche Welle zunehmend als Instrument der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern zu begreifen und die Einrichtung flexibler Strukturen für potenzielle Krisenregionen zu ermöglichen, um dort im Bedarfsfall Präsenz zeigen zu können. Zudem solle die Kooperation mit den ARD-Landesfundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio intensiviert werden.

Prozessbevollmächtigten bestellt: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 7. April Prof. Dr. Bernd Grzeszick als Prozessbevollmächtigten in Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bestellt (Verfahren 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10 und 2 BvC 8/10). Die Beschwerdeführer hatten vor dem Verfassungsgericht Einspruch gegen die Gültigkeit der Europawahl vom 7. Juni 2009 eingelegt. Der Bundestag hatte diese Wahleinsprüche als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin hatten die Beschwerdeführer Wahlprüfungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben. Das Gericht hat auf den 3. Mai 2011 zur mündlichen Verhandlung geladen, die eine einleitende Stellungnahme des Bundestages vorsieht. Die Beschwerdeführer hatten gerügt, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel unter anderem gegen den Gleichheitssatz und das Demokratieprinzip verstoße. Ein weiterer Einwand betrifft die sogenannten “starren Listen“, die das Demokratieprinzip und die Grundsätze der direkten Wahl, der Freiheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Gleichheit der Wählbarkeit verletzen würden. Der Bundestag folgte bei seinem Beschluss einer Empfehlung des Rechtsausschusses vom 6. April ( 17/5398), die bei Enthaltung der Linksfraktion gefasst wurde.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 7. April Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 242 bis 248 übernommen ( 17/5211, 17/5212, 17/5213, 17/5214, 17/5215, 17/5216, 17/5217). (vom)