Abkommen mit der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Finanzen/Gesetzentwurf - 30.03.2011

Berlin: (hib/HLE/MIK) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen mit der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen ( 17/5264) eingebracht. Durch den Vertrag würden Direktinvestitionen völkerrechtlich abgesichert, insbesondere durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen. Es sei außerdem Eigentumsschutz und Entschädigungspflicht bei Enteignungen vorgesehen.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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