Regierung: Forderung einer Kommune nach Flugverbot hat keine rechtliche Wirkung

Verteidigung/Antwort - 30.03.2011

Berlin: (hib/AW) Die Forderung der kreisfreien Stadt Ansbach vom Mai 2009 nach einem Überflugverbot mit einem Radius von 600 Metern um alle Wohn- und Mischgebiete und einem Nachtflugverbot von 22.00 bis 6.00 Uhr für den US-Hubschrauberstützpunkt Ansbach-Katterbach hat nach Auskunft der Bundesregierung keine verbindliche Wirkung. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 17/5004) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/4825) mit. Dem Stadtrat der mittelfränkischen Gemeinde fehle die Zuständigkeit für eine rechtswirksame Entscheidung. Nach Angaben der Regierung liegt die Gesetzgebung über den Luftverkehr ausschließlich beim Bund, die Luftaufsicht über die in Deutschland stationierten Streitkräfte werde von den Dienststellen der Bundeswehr wahrgenommen.

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