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Bildung und Forschung/Antwort - 29.03.2011
Berlin: (hib/TYH/AHE) Die endgültige Entscheidung über die Inbetriebnahme des neuen dialogorientierten Serviceverfahrens bei der Hochschulzulassung obliegt der Stiftung für Hochschulzulassung. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/5019) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion ( 17/4899) mitteilt, sind die Abnahmetests jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Software werde seit Oktober vergangenen Jahres getestet.Mit dem dialogorientierten Serviceverfahren soll der Antwort zufolge das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an Hochschulen ”mit grundständigen, örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen möglichst optimal koordiniert werden“. Das Verfahren ermögliche sowohl die zentrale als auch die dezentrale Bewerbung, schreibt die Regierung weiter. Es biete den Bewerbern ein ”erhöhtes Maß an Transparenz“; sie könnten Status und Erfolgsaussichten ihrer Bewerbungen verfolgen und das für sie günstigste Angebot auswählen. Seitens der Bundesregierung bestünden derzeit keine Planungen für einen Einsatz von Bundesmitteln, die über die auf 15 Millionen begrenzte Anschubfinanzierung hinausgehen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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