Menu | Plenum | Abgeordnete |
Verteidigung/Antrag - 29.03.2011
Berlin: (hib/AW/AHE) Die Fraktion Die Linke will Anwohner militärischer und ziviler Flughäfen rechtlich gleichstellen. In einem Antrag ( 17/5206) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Fluglärmgesetzes von 2007 vorzulegen. Zudem soll zukünftig bei der Erfassung von militärischem und zivilen Fluglärm nicht mehr unterschieden und alle zivilen und militärischen Flughäfen sollen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie kartografiert werden.Die Linksfraktion möchte zudem ein verbindliches Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr für alle amerikanischen Militärflugplätze erreichen, das sich auch auf Wochenenden und Feiertage erstreckt und nicht von Ausnahmeregelungen ausgehöhlt wird. Anstatt weiterhin auf freiwillige Selbstbeschränkungen zu vertrauen, müssten für die Übungslufträume der US-Streitkräfte im Saarland, in Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern konkrete Lärmschutzregeln und Grenzwerte eingeführt werden. Über allen Wohn- und Mischgebieten müsse ein Verbot für Tiefflüge unter 3.000 Meter Höhe gelten.
Die Linke beruft sich auf eine Studie des Umweltbundesamtes von 2007, nach der bereits ab einem Dauerschallpegel von über 39 Dezibel, bedingt durch Fluglärm ziviler Flughäfen, bei Anwohnern lärmbedingte Krankheitsbilder auftreten. Die Bewohner der Westpfalz und des Saarlandes hingegen hätten erst ab einem Dauerschallpegel von 60 Dezibel, bedingt durch den Überflug von Militärflugzeugen, einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich,
Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein