Opposition fordert umfassende Entschädigung von Radarstrahlenopfern

Verteidigung/Antrag - 07.04.2011

Berlin: (hib/AW/BOB) SPD und Bündnis 90/Die Grünen drängen auf eine umfassende Entschädigung von Angehörigen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA) der ehemaligen DDR, die in ihrer Dienstzeit mit Radarstrahlung und ionisierender Strahlung in Berührung gekommen sind und deswegen erkrankten. Über die Anträge der beiden Fraktionen ( 17/5365, 17/5373) wird der Bundestag heute in erster Lesung zusammen mit dem von der Fraktion Die Linke bereits vorgelegten Antrag ( 17/5233) zur Entschädigung der Radar-strahlenopfer beraten.

Während Grüne und Linke von der Regierung einen Gesetz-entwurf zur Entschädigung fordern, setzen die Sozialdemokraten darauf, die unterschiedlichen Betroffenengruppen über eine Stiftung zu entschädigen. Alle drei Oppositionsfraktionen plädieren dafür, dass die derzeitigen Anerkennungs- und Entschädigungsverfahren für geschädigte Bundeswehr- und NVA-Soldaten angeglichen werden. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Gerätehersteller sich an der Entschädigung beteiligen sollen. Übereinstimmend fordern die Fraktionen, dass die gesundheitlichen Folgen durch Verstrahlung von einer Expertenkommission weiter untersucht werden solle. Dies habe die vom Verteidigungsausschuss eingesetzte Radarkommission in ihrem Abschlussbericht im Jahr 2003 angemahnt.

Nach Angaben der Oppositionsfraktionen sind bis in die 1980er Jahre Soldaten in beiden deutschen Armeen unwissentlich mit gesundheitsschädlicher Strahlung in Kontakt gekommen und daran erkrankt. Allerdings könnten in vielen Fällen die Betroffenen einen ursächlichen Zusammenhang nicht lückenlos nachweisen, da keine ausreichende Aufzeichnungen über die Dauer und Intensität des Umgangs jedes einzelnen Soldaten mit Strahlen- und Radarquellen existieren. Die Fraktionen unterstützen deshalb die Forderung der Opfer, dass die Beweis-last in den Entschädigungsverfahren umgekehrt wird.

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