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Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf - 05.04.2011
Berlin: (hib/JMB/AHE) Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass im Rahmen der vorgesehenen Leistungsangleichung im Sozialen Entschädigungsrecht von der vorgesehenen Anhebung auf die Leistungshöhen in den alten Ländern auch alle bisher in den neuen Ländern noch abgesenkten Entschädigungs- und Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder den Nebengesetzen erfasst werden sollen. ”Dies gilt auch für Leistungen nach dem Unterstützungsabschlussgesetz“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines ”Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften“ ( 17/5311). In der Stellungnahme hatte der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ”die Übergangs- und Besitzstandsregelung noch einmal mit Blick auf die beabsichtigte Gewährung gleicher Leistungshöhen in Sozialen Entschädigungsrecht in den neuen und alten Ländern zu überprüfen“.Mit dem Gesetzentwurf soll laut Regierung für alle Berechtigten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ein einheitliches Leistungsniveau sichergestellt werden. ”Auch 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung gibt es immer noch Unterschiede zwischen den alten und den neuen Ländern in Bezug auf die Leistungshöhen im Sozialen Entschädigungsrecht“, heißt es hierzu in der Vorlage der Regierung, die außerdem die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Rechts der Auslandsversorgung vorsieht. Zur Feststellung der Vergleichseinkommen sollen dem Entwurf entsprechend zukünftig nur noch die Einkommen der Bundesbeamten herangezogen werden. Damit will die Regierung die Berechnung des Berufsschadensausgleichs nach dem Bundesversorgungsgesetz einfacher und transparenter gestalten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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