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Recht/Gesetzentwurf - 01.04.2011
Berlin: (hib/BOB/MPI) Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen neuen Regelungen der EU zur Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen in das deutsche Recht überführt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/5224) vor. Danach würden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedsstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch solle in automatisierter Form erfolgen, heißt es in dem Entwurf weiter.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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