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"Wir brauchen klare Obergrenzen, damit durch Großspenden nicht falsche Anreize für Parteien geschaffen werden", forderte der parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, im Januar und kündigte eine parlamentarische Initiative zur Begrenzung von Parteispenden an. In dem Antrag (17/547), den seine Fraktion nun im Bundestag eingebracht hat, plädieren die Grünen dafür, das Parteiengesetz zu überarbeiten. Grundlagen für eine Reform sollten die Empfehlungen des GRECO-Berichts des Europarats zu Deutschland "Transparacy of party funding" sein, so die Fraktion in ihrem Antrag. Das Ziel: Künftig sollen Parteispenden begrenzt werden.
Die Obergrenze für Spenden "natürlicher oder juristischer Personen" soll, laut Vorlage der Grünen, auf 100.000 Euro jährlich festgelegt werden. Zudem ist vorgesehen, dass auch schon geringere Zuwendungen und ihre Geber im jährlichen Rechenschaftsbericht aufgeführt werden.
Darüber hinaus verlangen die Grünen, dass Spenden von 25.000 Euro und mehr künftig unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt und veröffentlicht werden müssen. Auch Wahlkampfkosten sollen, nach Ansicht der Fraktion, künftig "zeitnah nach dem Wahltag" öffentlich bekannt gemacht werden.
Zusätzlich will die Fraktion im Parteiengesetz regeln, dass auch in den Geschäftsberichten der spendenden Kapitalgesellschaften Geldgeschenke ausgewiesen sein müssen.
Der Linksfraktion geht eine Begrenzung von Parteispenden jedoch offenbar nicht weit genug: Der stellvertretende Parteivorsitzende Klaus Ernst forderte bereits ein vollständiges Verbot.
Wenn man die Fehlanreize durch Parteispenden bekämpfen wolle, dann müsse man Parteispenden durch Unternehmen und Wirtschaftsverbände konsequent untersagen, so Ernst. "Ansonsten findet sich immer ein Schlupfloch. Höchstgrenzen sind untauglich, weil sich jede Spendensumme beliebig aufteilen lässt."
Die Linksfraktion hat einen Antrag unter der Überschrift "Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden verbieten" (17/651) vorgelegt, der am 10. Februar zusammen mit der Vorlage von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag beraten wird.