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Der Bundestag hat am Freitag, 1. Oktober 2010, über die Auswirkungen der Heraufsetzung des Rentenalters debattiert. Die Fraktion Die Linke hatte in einem Antrag (17/2935) die sofortige Rücknahme der Rente mit 67 verlangt. "Sie treiben die Menschen in die Grundsicherung“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst. Stattdessen verlangt die Linksfraktion den Umbau der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Erwerbstätige - also auch Beamte und Selbstständige - einzahlen sollen. Die Regierungsfraktionen nannten die Rente mit 67 alternativlos und warfen der Linksfraktion sozialpolitische Verantwortungslosigkeit vor.
Ernst verwies darauf, dass 36 Prozent aller Betriebe schon jetzt keine Menschen über 50 Jahre mehr beschäftigten. Auch in den verschiedenen Branchen sei die Beschäftigungssituation von Älteren dramatisch. So seien es bei den Gerüstbauern nur 1,4 Prozent, die mit 64 Jahren noch arbeiteten.
Bei den Bäckern seien es zwei Prozent. Die Menschen müssten hohe Abschläge in Kauf nehmen, wenn sie vorher in den Ruhestand wechselten. Auch vor diesem Hintergrund sei die Rente mit 67 eine unzumutbare Politik.
Lediglich 7,5 Prozent aller Menschen, die 2008 mit 65 in Rente gegangen seien, waren unmittelbar zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt, heißt es im Antrag der Linksfraktion. Bereits heute würden die Abschläge von der Altersrente durchschnittlich 115 Euro pro Monat betragen. Sie summierten sich während der durchschnittlichen Rentenphase auf 25.000 Euro.
Derzeit muss nach Regierungsangaben jeder zweite Arbeitnehmer Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. "In Verbindung mit der gesetzlich festgeschriebenen Absenkung des Rentenniveaus wird die Rente ab 67 zu einer Welle von Altersarmut führen“, heißt es in dem Papier. Durchschnittlich gehen die Menschen nach Angaben der Bundesregierung derzeit mit rund 63 Jahren in Rente.
Die SPD verweist auf eine positive Entwicklung der Beschäftigungssituation von Älteren. SPD-Sozialexperte Anton Schaaf sagte, derzeit seien 21,5 Prozent der über 60-Jährigen erwerbstätig. Diese Quote habe sich in den vergangenen Jahren verdoppelt. Vor diesem Hintergrund habe die SPD auch die Überprüfungsklausel im Rentengesetz durchgesetzt.
Seine Fraktionskollegin Silvia Schmidt unterstrich die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. "Wir brauchen eine humane Arbeitswelt, damit die Menschen freiwillig länger arbeiten“, sagte sie.
Auch der Sozialexperte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, sagte: "Wir brauchen insgesamt Arbeitsbedingungen, die nicht krank machen.“ Wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen würden, sei die Rente mit 67 eine Perspektive für die Menschen und die Rentenversicherung.
Der CSU-Sozialpolitiker Max Straubinger verteidigte die Heraufsetzung des Rentenalters als "maßvollen Schritt der Generationengerechtigkeit“. Der Linksfraktion warf er vor, dass ihrem Antrag falsche Behauptungen zugrunde lägen. So sei die Arbeitslosigkeit signifikant gesenkt worden. "Es ist kein Rentenkürzungsprogramm, wie Die Linke es darstellt“, sagte er.
Straubinger verwies auf die demografischen Herausforderungen und darauf, dass heute geborene Kinder eine reelle Chance hätten, 102 Jahr alt zu werden. Das bedeute dann 35 Jahre Rentenbezug, stellte Straubinger klar. Die bestehende Gesetzgebung sei deshalb sozialpolitisch und demografisch ausgewogen.
Die FDP-Sozialexpertin Gabriele Molitor sagte, es gebe schon heute ein Umdenken in der Wirtschaft, dass mehr ältere Menschen beschäftigt würden. "Die Erfolge sind sichtbar“, sagte sie.
Die Fraktion Die Linke rechnet in ihrem Antrag vor, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters nur einen geringen Effekt auf die Finanzierbarkeit der Rente habe. Gerade einmal 0,5 Beitragssatzpunkte könnten dadurch im Jahr 2030 eingespart werden. Bezogen auf den heutigen Durchschnittsverdienst entspräche das einer Beitragsminderung von knapp sieben Euro im Monat.
Der Bundestag hatte im März 2007 die schrittweise Anhebung des Rentenalters ab dem Jahr 2012 beschlossen. Ab 2029 soll es dann bei 67 Jahren liegen. Eine Sonderregel gilt für Menschen mit 45 Beitragsjahren. Sie können auch künftig ohne Abschläge ab 65 in Rente gehen. (sn)