Steuervereinfachungen auf dem Prüfstand

Steuererklärung

Der Regierungsentwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (17/5125) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Volker Wissing (FDP) am Mittwoch, 11. Mai 2011. Sie beginnt um 12.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 15.30 Uhr. 36 Sachverständige sollen sich zu dem Gesetzesvorhaben äußern.

Die Anhörung wird am 11. Mai zeitversetzt von 17.30 Uhr bis etwa 20.30 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de übertragen.

Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung unter anderem die Möglichkeit schaffen, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen, wenn der Steuerpflichtige kein Unternehmer ist. Darüber hinaus soll der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro angehoben werden.

Erleichterungen bei Kinderbetreuungkosten

Erleichterungen sollen sich auch bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder will die Regierung streichen.

Darüber hinaus ist die Streichung von mehreren Steuerbefreiungen vorgesehen, unter anderem Entschädigungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene oder Zinsen aus Schuldbuchforderungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.

Entlastung für Unternehmen

Reduzieren will die Regierung die Anforderungen an elektronische Rechnungen, was die Umsatzsteuer angeht. Weniger Bürokratie soll zu einer Netto-Entlastung von vier Milliarden Euro für Unternehmen führen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen. So hält er es für kaum durchführbar, eine Steuererklärung nur alle zwei Jahre abzugeben. Außerdem solle die Regierung prüfen, ob für den Sparer-Pauschbetrag ein elektronisches Verfahren mit zentralen Zugriffsmöglichkeiten eingeführt werden kann. (vom)

Zeit: Mittwoch, 11. Mai 2011, 12.30 bis 15.30 Uhr
Ort:  Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.