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Umwelt/Unterrichtung - 02.05.2011
Berlin: (hib/HLE) Nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen ist eine hundertprozentige Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ”möglich, sicher und bezahlbar“. Diese Auffassung vertritt der Sachverständigenrat in einem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten (17/4890) mit dem Titel ”Wege zur 100 % erneuerbaren Stromversorgung“. Eine detaillierte Analyse des Potenzials der regenerativen Energiequellen zur Stromerzeugung in Deutschland, Europa und Nordafrika zeige, ”dass eine ausschließlich auf regenerativen Energiequellen basierende Stromversorgung bis 2050 unter Beachtung strenger Anforderungen des Naturschutzes und bei Vermeidung von anderen Nutzungskonflikten möglich ist“, schreibt der Rat.Die nutzbaren Potenziale an erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa würden es bei einem entsprechenden Ausbau von Netzen und Speichern erlauben, zu jeder Stunde des Jahres die maximal anzunehmende Nachfrage nach Strom zu bedienen. ”Die Sicherheit der Versorgung kann somit, trotz der Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, zu jeder Zeit gewährleistet werden“, stellt der Rat fest. Bis zum Jahr 2050 werde dabei der Windenergie, besonders im Offshore-Bereich, eine herausragende Bedeutung zukommen. Die Rolle der Solarenergie wird je nach Szenario unterschiedlich stark beurteilt. Der Anteil der Biomasse soll wegen möglicher Landnutzungskonflikte und hoher Kosten nicht über 7 Prozent steigen.
Zur Stromerzeugung mit Kohle- und Atomkraftwerken stellt der Rat fest: ”Weder eine Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken noch der Bau neuer Kohlekraftwerke mit Kohlendioxidabscheidung und -speicherung sind notwendig.“ Bereits der Bestand an konventionellen Kraftwerken mit einem geringen Zubau an Gaskraftwerken reiche als Brücke hin zu einer regenerativen Stromversorgung aus. In den Handlungsempfehlungen des Sachverständigenrates wird die Einsparung von Strom als wichtigste Brückentechnologie auf dem Weg zur regenerativen Vollversorgung betrachtet. Um Marktanreize zu stärken, wird unter anderem die Einführung von ”Verkaufsobergrenzen für Energieversorgungsunternehmen“ empfohlen.
Eine zentrale Rolle beim Übergang zu einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung spielt nach Ansicht des Sachverständigenrates insbesondere der Ausbau der Energieinfrastruktur in Form von Übertragungsnetzen und Speichern. ”Dieser wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den zentralen Engpass für den schnellen Ausbau der Nutzung der regenerativen Energiequellen für die Stromversorgung in Deutschland und Europa darstellen“, heißt es in dem Sondergutachten. Zur Schaffung von Speicherkapazitäten soll vor allem die Wasserkraft in Norwegen genutzt werden. Die norwegische Wasserkraft scheine sich mit der erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland ”sehr gut zu ergänzen“, heißt es. Allerdings sieht der Rat Versäumnisse in der deutschen Energiediskussion. Der Ausbau der Übertragungsnetze und Speicher hätte schon viel früher ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt werden müssen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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