Menu | Plenum | Abgeordnete |
Recht/Gesetzentwurf - 28.04.2011
Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen der Linksfraktion soll der von ihr gewünschte Ausstieg aus der Atomenergie verfassungsrechtlich abgesichert sein. In einem Gesetzentwurf (17/5474) soll ein neuer Artikel 20 b eingeführt werden. Die Formulierung solle unter anderem lauten: ”Die Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität und die Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe sind verfassungswidrig.“ Weiter heißt es, es bestehe eine Pflicht zur unverzüglichen, sicheren und geordneten Beendigung des Betriebs bestehender kerntechnischer Anlagen. Planung, Errichtung und Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen seien zu verbieten. Begründet werde die Initiative mit den unabsehbare Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt der gegenwärtig lebenden sowie künftiger Generationen. Die Linksfraktion meint, der größte anzunehmende Unfall in Japan beweise endgültig, dass die Nutzung der Atomenergie jederzeit in eine Störung mit unabsehbaren Folgen umschlagen könne. Ereignisse, die zu einer Havarie dieses Ausmaßes führen könnten, seien auch in Deutschland möglich. Die Atomkraftwerke in der Bundesrepublik seien zudem teilweise nicht ausreichend gegen den Absturz von Verkehrsflugzeugen geschützt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein