Anhörung zum Steuervereinfachungsgesetz

Finanzausschuss - 09.05.2011

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Mittwoch, den 11. Mai, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes (17/5125) durch. Die Anhörung beginnt um 12.30 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis 15.30 Uhr dauern. In dem Gesetzentwurf ist unter anderem vorgesehen, den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro anzuheben. Zu den weiteren Maßnahmen gehört, dass Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur alle zwei Jahre abgeben können. Zudem soll die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder gestrichen werden. Zu der Anhörung sind insgesamt 36 Sachverständige eingeladen – von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. bis zum Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

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