Verwendung der Regionalisierungsmittel

Verkehr und Bau/Antwort - 09.05.2011

Berlin: (hib/JOK) Die Verwendung der Regionalisierungsmittel obliegt allein den jeweiligen Bundesländern. Dadurch erklären sich Abweichungen zwischen den Zuweisungen des Bundes und den Ausgaben der Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/5459) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5070). Wie die Bundesregierung weiter schreibt, werden die Mittel gemäß des Regulierungsgesetzes (RegG) vergeben. In Abstimmung mit den Ländern werde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, um die Fortschreibung des RegG zum 1. Januar 2015 zu realisieren.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein