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Verkehr und Bau/Antwort - 09.05.2011
Berlin: (hib/JOK) Es besteht keine rechtliches Bedenken gegen eine Direktvergabe des Auftrags zur Erhebung der Lkw-Maut auf vierspurigen Bundesstraßen. Zu diesem Ergebnis ist die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5551) auf die Kleine Frage der Fraktion der SPD (17/5116) gelangt. Dies hätte die Prüfung durch das zuständige Bundesverkehrsministerium ergeben. Bei der Erbringung der Dienstleistung durch die Toll Collect Unternehmen handele es sich um eine Auftragserweiterung und somit eine praktikable und preisgünstige Umsetzung der Mauterhebung, schreibt die Bundesregierung. Eine Beratung durch die Toll Collect GmbH sei nicht erfolgt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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