Umgang mit Militärdienstverweigerern kein Kriterium für den EU-Beitritt der Türkei

Auswärtiges/Antwort - 09.05.2011

Berlin: (hib/JOK) Die EU-Beitrittsverhandlung mit der Türkei erfolgen gesondert von der landesspezifischen Regelung der Wehrpflicht. Der Militärdienst fällt in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird nicht auf der EU-Ebene geregelt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/5456) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/5222). Defizite in dem Umgang mit religiös motivierten Militärdienstverweigerern würden in bilateralen Gesprächen mit der Türkei regelmäßig thematisiert. Die Wahrung der Menschenrechte sei ein erforderliches Beitrittskriterium, so die Bundesregierung.

Die Bundesregierung beobachte Ansätze der türkischen Regierung, die Situation der Kriegsdienstverweigerer zu verbessern. In einem Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission zum EU-Beitrittsprozess werde festgehalten, dass die Türkei ”in den Bereichen Justiz und Menschenrechte beachtliche Fortschritte erzielt hat“. Die Aufrechterhaltung der EU-Beitrittsperspektive für die Türkei ist nach Ansicht der Bundesregierung bedeutsam für die dortige demokratische und menschenrechtliche Entwicklung.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein