Expertenanhörung zu Investitionsgarantien in Entwicklungsländern

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - 09.05.2011

Berlin: (hib/AHE) Die Gewährung von Garantien für privatwirtschaftliche Investitionen in Entwicklungsländern soll ausgeweitet werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5263), mit dem ein entsprechender Beschluss der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) umgesetzt werden soll, ist am kommenden Dienstag, 9. Mai 2011, Thema einer Expertenanhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13.00 Uhr im Sitzungssaal E.800 im Paul-Löbe-Haus in Berlin beginnt, werden vier Sachverständige erwartet.

In der Anhörung soll zum einen geklärt werden, wie sich die Änderungen bei der zur Weltbankgruppe gehörenden MIGA auf die Situation in Entwicklungsländern auswirken werden. Zum anderen wollen die Abgeordneten wissen, ob die auch von der Weltbank anerkannten, international vereinbarten Umwelt- und Menschenrechtsstandards, Arbeit- und Sozialstandards ein Kriterium für die Absicherung von ausländischen Investitionen sind. Außerdem soll diskutiert werden, welchen Einfluss das Parlament auf die MIGA hat, wenn – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – künftig bestimmte Änderungen des MIGA-Übereinkommens per Rechtsverordnung durch den Bundesentwicklungsminister und nicht mehr durch Bundestag und Bundesrat in deutsches Recht umgesetzt werden.

Eingeladen sind die Sachverständigen Ulrich Fastenrath (TU Dresden), Justus Vitinius (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft), Rainer Wietstock (PricewaterhouseCoopers) und Peter Wolff (Deutsches Institut für Entwicklungspolitik).

Besucher können sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: awz@bundestag.de). Zum Einlass muss der Personalausweis mitgebracht werden.

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