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Umwelt/Antwort - 06.05.2011
Berlin: (hib/MIK) Für die Umsetzung der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) sind auf nationaler Ebene Bund und Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten verantwortlich. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5578) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (17/5290). Für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland seien in erster Linie die Länder zuständig, heißt es weiter. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt finde ein umfassender Dialogprozess mit allen gesellschaftlichen Akteuren statt, der auch für die Umsetzung der Ziele CBD eingesetzt werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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