Heidrun Bluhm, DIE LINKE.

Bauzeichner, Gesellschaftswissenschaftler

Wahlkreis 017 Bad Doberan - Güstrow - Müritz
Gewählt über Landesliste Mecklenburg-Vorpommern

Geboren am 18. Januar 1958 in Schwerin; konfessionslos; geschieden, zwei Kinder.

Polytechnische Oberschule, Berufsausbildung zum Bauzeichner. Studium der Gesellschaftswissenschaften und der Innenarchitektur mit Diplomabschluss.

1991 bis 2002 selbstständig mit eigenem Planungsbüro, danach Wahlbeamtin (z. Zt. ruhend).

Mitglied im Vorstand des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, im Bauausschuss des Deutschen Städtetages, stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Städte- und Gemeindebundes.

1977 Mitglied der SED, jetzt Die Linkspartei.PDS (ab 16. Juni 2007 DIE LINKE.), 1978 bis 1990 hauptamtliche Tätigkeiten bei der FDJ, FDGB, SED und SED/PDS. 1990 bis 2002 Kommunalpolitikerin, 1995 bis 1999 Stadtpräsidentin der Landeshauptstadt Schwerin, seit 2002 erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters und Beigeordnete für Bauen, Ordnung und Umwelt in Schwerin.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Heidrun Bluhm, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Haushaltsausschuss
  • Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn,

Mitglied des Verwaltungsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,

Mitglied des Stiftungsrates

vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Berlin,

Mitglied des Kuratoriums

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

B&B Hausverwaltung GbR, Schwerin

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".