Marco Bülow, SPD

Freier Journalist

Wahlkreis 143 Dortmund I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 14. Juni 1971 in Dortmund; verheiratet.

Abitur an der Anne-Frank-Gesamtschule. Studium der Journalistik, Geschichte und Politikwissenschaft.

Freier Journalist

Mitgliedschaften in der Arbeiterwohlfahrt, IG-Medien (ver.di), Institut Solidarische Moderne, amnesty international, Greenpeace, Eurosolar, NaturFreunde e. V., Verein Steinwache, Kunst- und Literaturverein für Gefangene e. V. und bei Borussia Dortmund (BVB 09).

Seit 1992 Mitglied der SPD, 1992 Neugründung der Juso-Hochschulgruppe, 1992 bis 1995 Mitglied des Studentenparlaments der Universität Dortmund, 1992 bis 1994 Mitglied im AStA, u. a. als stellvertretender Vorsitzender; 1992 bis 1999 Mitglied im Juso-Vorstand Dortmund, u. a. Vorsitzender, seit 1996 Mitglied im SPD-Vorstand Dortmund, seit 1999 stellvertretender Vorsitzender des Ortsvereins Westfalenhalle in Dortmund. 1999 bis 2002 sachkundiger Bürger im Rat der Stadt Dortmund.

Mitglied des Bundestages seit 2002; seit Dezember 2009 Stellvertretender Energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

 


Kontakt

Marco Bülow, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Econ/Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin,

Buchautor, 2009, Stufe 3

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Paderborn,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Kunst- und Literaturverein für Gefangene e.V., Dortmund,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".