Vorsitz
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
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Diplompädagogin
Wahlkreis 144 Dortmund II
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen
Geboren am 22. April 1954 in Dortmund; verheiratet, zwei Töchter.
1972 Abitur am Goethe-Gymnasium in Dortmund. 1972 bis 1977 Studium der Pädagogik, der Sozialwissenschaften und der Psychologie in Bochum und Bielefeld.
1977/1978 Jugendbildungsreferentin, 1979 bis 1990 Referentin in der Erwachsenenbildung.
Mitglied der Kuratorien des Deutschen Studentenwerks, des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und des Max-Planck-Instituts für molekulare Physiologie in Dortmund; Mitglied der Gewerkschaft ver.di, der SJD - Die Falken, des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.), des Dortmunder Spendenparlaments "Spendobel" sowie verschiedener kultureller und sozialer Einrichtungen, Mitglied in der Deutschen UNESCO-Kommission.
Eintritt in die SPD 1976, Mitglied des Parteivorstands.
Mitglied des Bundestages seit 1990; in der 15. Wahlperiode stellvertretende Vorsitzende und seit November 2005 Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Ulla Burchardt, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Deutsche UNESCO-Kommission e.V., Bonn,
Mitglied, ehrenamtlich
Deutscher Studienpreis der Körber-Stiftung, Hamburg,
Mitglied des Kuratoriums
Institut für Zukunftsstudien und
Technologiebewertung (IZT) gemeinnützige GmbH, Berlin,
Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich
Max-Planck-Institut für molekulare Physiologie, Dortmund,
Mitglied des Kuratoriums
Wissenschaftszentrum Berlin für
Sozialforschung (WZB) gemeinnützige GmbH, Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".