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Rechtsanwalt
Wahlkreis 124 Gelsenkirchen
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 01.08.1977 in Gelsenkirchen; FDP; römisch-katholisch; ledig.
1984-1988 Grundschule an der Neustraße in Gelsenkirchen-Erle; 1988-1997 Max-Planck-Gymnasium in Gelsenkirchen-Buer; Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur); 1997-1998 Zivildienst am Bruder-Jordan-Haus in Gelsenkirchen-Buer.
1998-2004 Studium der Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn; 2004 Erstes Juristisches Staatsexamen (OLG Düsseldorf); 2005-2007 Juristischer Vorbereitungsdienst am LG Essen; 2007 Zweites Juristisches Staatsexamen (OLG Hamm); Zulassung als Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer Düsseldorf).
1994 Eintritt in FDP und Junge Liberale; 1995-1998 Pressesprecher der Jungen Liberalen Gelsenkirchen; 1996-1997 stv. Bezirksvorsitzender für Programmatik der Jungen Liberalen Ruhr; 1997 -2003 stv. Landesvorsitzender für Programmatik der Jungen Liberalen Nordrhein-Westfalen und zeitweise Kreisvorsitzender der Jungen Liberalen Gelsenkirchen; 1998-2003 Mitglied im erweiterten Bundesvorstand der Jungen Liberalen; seit 1998 Mitglied im Bezirksvorstand der FDP Ruhr zuerst als Beisitzer und seit 2006 als Pressesprecher; seit 2004 stv. Kreisvorsitzender der FDP Gelsenkirchen; 2009 Wahl in den Deutschen Bundestag.
Mitgliedschaften:
Freie Demokratische Partei; Junge Liberale; Liberale Juristen; Rechtsanwaltskammer Düsseldorf; International Bar Association
Marco Buschmann, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt,
White & Case LLP, Düsseldorf
White & Case LLP, Düsseldorf,
Rechtsanwalt, 2009, Stufe 3
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".