Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Programmiererin
Wahlkreis 296 Saarbrücken
Gewählt über Landesliste Saarland
1977 Abitur, kaufmännische Berufsschule, Abschluss Kaufmannsgehilfenbrief (IHK). 1977 bis 1979 Lehre als Datenverarbeitungskauffrau bei LKS Datenservice AG in Saarbrücken.
1979 bis 1984 Programmiererin bei ASKO Deutsche Kaufhaus AG, 1985 bis 1990 bei den Saarbrücker Stadtwerken. 1998 bis 2000 Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Mitglied bei ver.di, Pro Familia, der Arbeiterwohlfahrt, des Vereins zur Förderung einer Städtepartnerschaft Saarbrücken-Diriamba, des Vereins Miteinander leben und lernen e. V., des Vereins für Frauenkultur und Frauenbildung e. V. und des Vereins gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e. V. (Nele).
Mitglied der SPD seit 1983. 1984 bis 1989 Mitglied des Bezirksrates Mitte der Landeshauptstadt Saarbrücken. 1991 bis 1999 Vorsitzende der ASF Saar. Mitglied des ASF-Bundesvorstandes und seit 2004 Bundesvorsitzende der ASF, 1997 bis 2007 stellvertretende Vorsitzende der SPD Saarbrücken, 2003 bis 2007 stellvertretende Vorsitzende der SPD Saarland, 2005 bis 2007 stellvertretende Vorsitzende der SPD. Seit 2007 Mitglied im Präsidium und Parteivorstand der SPD.
Mitglied des Bundestages von 1990 bis 1994, 21. November 1994 bis 1998 und seit 2002; 1998 bis 2000 Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 1994 bis 1998 verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, seit November 2005 stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion.
Elke Ferner, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Feuerbestattungsverein für das Saarland e.V., Saarbrücken,
Vorsitzende, ehrenamtlich
Verein gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen e.V., Saarbrücken,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".