Ingrid Fischbach, CDU/CSU

Lehrerin

Wahlkreis 142 Herne - Bochum II
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen

Geboren am 25. Juni 1957 in Wanne-Eickel; römisch-katholisch; verheiratet, eine Tochter.

Abitur. Studium Deutsch und Geschichte für das Lehramt Sekundarstufe I.

Langjährige Tätigkeit als Lehrerin an der Polizeischule Selm/Bork und seit 1995 an der Erich-Fried-Gesamtschule Herne.

Mitbegründerin des Vereins "Herner Tageseltern e. V.", Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes.

1990 Eintritt in die CDU,  1998 - 2007 Kreisvorsitzende der CDU Herne, seit 2001 stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen-Union Nordrhein-Westfalen. Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Fraktion im Deutschen Bundestag.

Seit 1998 Mitglied im Bundestag.


Kontakt

Ingrid Fischbach, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Stellvertretendes Mitglied

  • Gemeinsamer Ausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Institut für Kirche, Management und Spiritualität (IKMS) an der

philosophisch-theologischen Hochschule Münster, Münster,

Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich

Katholischer Deutscher Frauenbund, Köln,

Präsidentin, ehrenamtlich

Kinder-Kultur-Magazin "KiKuMa" der Ursula-Lübbe-Stiftung, Berlin,

Mitglied des Herausgeberbeirates, ehrenamtlich

Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), Bonn,

Mitglied der Vollversammlung, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".