Dr. Thomas Gebhart, CDU/CSU

Politikwissenschaftler, Betriebswirt

Wahlkreis 212 Südpfalz
Direkt gewählt in Rheinland-Pfalz

Geboren am 20.12.1971 in Kandel; röm.-kath.; ledig.

1991: Abitur am Europa-Gymnasium Wörth am Rhein; 1991: Zivildienst St.Vincentius-Krankenhaus Karlsruhe; 1992: Studium Betriebswirtschaftslehre u. Politikwissenschaft in Mannheim und Birmingham, Abschluss: Magister Artium.

2002: Promotion zum Dr. rer. pol. (Universität Mannheim); 2002: Angestellter der BASF-AG, Bereich Umwelt, Sicherheit und Energie.

1989: Mitglied Junge Union; 1996: Mitglied CDU; 1998: Assistent des Bundestagsabgeordneten Dr. Heiner Geißler; 1999: Mitglied des Kreistags Germersheim; 1999: Mitglied des Kreistages Germersheim; 2002: Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Germersheim; 2003: Mitglied des Landtages (14. Juli); 2006: Direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Germersheim; 2006: Umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.


Kontakt

Dr. Thomas Gebhart, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, Mainz

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Germersheim, Germersheim,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Europa-Union Deutschland e.V., Kreisverband Germersheim, Germersheim,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".