Ulrike Gottschalck, SPD

Kinderpflegerin

Wahlkreis 169 Kassel
Direkt gewählt in Hessen

Geboren am 08.11.1955 in Sandershausen; evangelisch; verheiratet, drei Kinder.

Von 1961 bis 1970 Schulen des Landkreises Kassel; Abschluss Mittlere Reife; 1972 Abschluss Kinderpflegerin; von 1972 bis 1975 Gruppenleiterin Kindergarten; Babypause; von 1984 bis 1996 EDV-Supporterin; Pflege der Eltern; von 1999 bis 2005 Fraktions-Referentin; parlamentarische Geschäftsführerin.

Seit 1974 Mitglied der SPD; von 1972 bis 1985 aktive Juso-Arbeit; Vorsitzende Unterkreis Losse-Niestetal; Mitglied Bezirksvorstand Hessen-Nord; von 1989 bis 2006 Gemeindevertreterin in Niestetal; seit 1993 Kreistagsabgeordnete Landkreis Kassel; seit 2006 Vorsitzende der Kreistagsfraktion; Landtagsabgeordnete von 3. Juni 2005 bis 19. November 2008 und seit 30. Januar 2009.


Kontakt

Ulrike Gottschalck, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Landtagsabgeordnete,

Hessischer Landtag, Wiesbaden

3. Funktionen in Unternehmen

Flughafen GmbH Kassel, Calden,

Mitglied des Beirates

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Kasseler Sparkasse, Kassel,

Mitglied des Verwaltungsrates

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Frauen helfen Frauen e.V., Baunatal,

Mitglied des Beirates

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".