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Selbst�ndiger Unternehmer, B�rgermeister a. D.
Wahlkreis 238 Coburg
Direkt gew�hlt in Bayern
Franz-Ludwig-von-Erthal-Gymnasium in Lohr am Main. Ausbildung zum Groß- und Einzelhandelskaufmann, Wirtschaftsfachschule für Management und Betriebswirtschaft, Vorstandsassistent in Handelskonzern.
1972 Eintritt in die elterlichen Betriebe. Neugründung der Michelbach KG, Groß- und Einzelhandel; Übernahme der Handwerks-Betriebe Willy Schäffer, Modehaus Schäffer GmbH und MIBEG.
Präsidiumsmitglied des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Vorsitzender der BWK Coburg/Kronach, Vollversammlungsmitglied der Industrie- und Handelskammer.
1990 Kreisvorsitzender der CSU Main-Spessart, 1998 Mitglied im Parteivorstand der CSU. Vorsitzender der Mittelstands-Union. Stellvertretender Bundesvorsitzender und Vorsitzender der Steuerkommission der CDU/CSU MIT. 1978 stellvertretender Bürgermeister der Stadt Gemünden am Main, 1982, 1988 und 1994 Wahl zum 1. Bürgermeister der Stadt Gemünden am Main, 1984 Kreis- und Fraktionsvorsitzender.
Mitglied des Bundestages seit 1994; seit 2002 Vorstandsmitglied der CDU/CSU-Fraktion, Vorstandsmitglied im Parlamentskreis Mittelstand.
Dr. h. c. Hans Michelbach, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Selbst�ndiger Unternehmer, Gem�nden am Main
Industrie- und Handelskammer zu Coburg, Coburg,
Mitglied der Vollversammlung, ehrenamtlich
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb�nde e.V., Berlin,
Mitglied des Pr�sidiums, ehrenamtlich
DUK-Versorgungswerk e.V., Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Festspielverein der Stadt Gem�nden e.V., Gem�nden,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V., K�ln,
Mitglied des Pr�sidiums, ehrenamtlich
Hotel Sch�ffer GmbH, Gem�nden
Kaufhaus GmbH & Co. KG, Gem�nden
Main-Spessart Kaufhaus GbR, Gem�nden
MIBEG Investment International (MII) GmbH, Berlin
MIBEG Berlin GmbH & Co. KG, Berlin
F�r die H�he der Eink�nfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobetr�ge einschlie�lich Entsch�digungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen ma�gebend. Unber�cksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die H�he der Eink�nfte aus einer T�tigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich f�r anzeigepflichtige T�tigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausge�bt werden, Bruttobetr�ge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" ver�ffentlicht.
Zum Inhalt der ver�ffentlichungspflichtigen Angaben im �brigen siehe auch die "Hinweise zur Ver�ffentlichung der Angaben gem�� Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".