Franz Müntefering, SPD

Industriekaufmann

Nordrhein-Westfalen Geboren am 16. Januar 1940 in Neheim-Hüsten; verheiratet, zwei Töchter.

Volksschule. Lehre als Industriekaufmann.

1957 bis 1975 Kaufmännischer Angestellter in der metallverarbeitenden Industrie.

Mitglied der IG Metall.

Seit 1966 Mitglied der SPD, 1974 bis 1998 im Vorstand des SPD-Bezirks Westliches Westfalen, ab 1992 Vorsitzender, 1998 bis 2001 Vorsitzender des SPD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, ab 1992 Mitglied im Parteivorstand, 1995 bis 1998 Bundesgeschäftsführer der SPD, von Dezember 1999 bis Oktober 2002 Generalsekretär der SPD, 21. März 2004 bis 15. November 2005 Vorsitzender der SPD. 1969 bis 1979 Stadtrat/Amtsvertretung Sundern. 1992 bis 1995 Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen. 1995 bis 1998 Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen.

Mitglied des Bundestages vom 10. Juni 1975 bis 8. Dezember 1992 und seit 1998; 27. Oktober 1998 bis 17. September 1999 Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. September 2002 bis November 2005 Vorsitzender der SPD-Fraktion; 22. November 2005 bis 21. November 2007 Bundesminister für Arbeit und Soziales und Vizekanzler, vom 18. Oktober 2008 bis zum 14. November erneut Vorsitzender der SPD.


Kontakt

Franz Müntefering, MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Herbert-und-Greta-Wehner-Stiftung, Dresden,

Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".