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Staatlich geprüfter Techniker
Wahlkreis 204 Trier
Gewählt über Landesliste Rheinland-Pfalz
Geboren am 27.04.1950 in Trier-Kürenz; verheiratet; zwei Kinder.
1956 bis 1964 Schulausbildung; 1964 bis 1968 Lehre, Gesellenprüfung und Tätigkeit als Kfz-Mechaniker; ab 1969 Bundeswehr, Soldat auf Zeit (8 Jahre), überwiegend in Koblenz stationiert; Ausbilder für den technischen Dienst und Fahrlehrer; 1976 bis 1978 Ausbildung an der Fachschule für Technik in Trier, zweifacher Abschluss zum staatlich geprüften Techniker in den Fachrichtungen Maschinenbau und Versorgungstechnik; 1978 bis 2001 Beamter der Bundeswehrverwaltung, (technischer Dienst); drei Jahre Werkstattleiter im Bw-Depot Homburg/Saar; ab 1983 bei der Wehrtechnischen Dienststelle 41 der Bundeswehr in Trier im Erprobungsbetrieb eingesetzt; 1996 bis Mai 2001 Vorsitzender des örtlichen Personalrates.
1969 Mitglied der SPD; 1990 bis 1992 Schriftführer SPD-Ortsverein Kenn; 1992 bis 2009 Vorsitzender SPD-Ortsverein Kenn, Vorstandmitglied im Arbeitskreis der SPD in der Verbandsgemeinde Schweich; seit 04.03.2002 stellv. Vorsitzender; 1994 bis 2002 Vorstandsmitglied im SPD-Unterbezirk Trier-Saarburg, zuerst Schriftführer; 1996 bis 2002 Schatzmeister; 2002 bis 2010 Vorsitzender SPD-Kreisverband Trier-Saarburg; 1999 bis 2006 Vorstandsmitglied der AfA im Bezirk Rheinland; 2001 bis 2009 Stellv. Vorsitzender SPD-Regionalverband Rheinland; 2002 bis 2006 Vorstandmitglied der AfA im Landesverband Rheinland-Pfalz.
Manfred Nink, MdB
SPD
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitglied des Landtages Rheinland-Pfalz, Mainz
Landkreis Trier-Saarburg, Trier,
Mitglied des Kreistages
Ortsgemeinde Kenn, Kenn,
Mitglied des Ortsgemeinderates (bis 31.01.2011)
Sparkasse Trier, Trier,
Mitglied des Verwaltungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".