Richard Pitterle, DIE LINKE.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wahlkreis 260 Böblingen
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg

Geboren am 02.März 1959 in Most (CSSR)

Im Alter von 11 Jahren mit Eltern in die Bundesrepublik Deutschland umgesiedelt.

Seit 1970 wohnhaft in Sindelfingen.

Nach Abitur am Gymnasium in den Pfarrwiesen in Sindelfingen, folgte das Jura-Studium.

Seit 1990 als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. Seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Seit der Schulzeit aktiv u.a als Schülersprecher am Pfarrwiesengymnasium in Sindelfingen. Seit dem 15. Lebensjahr Mitglied der VVN-Bund der Antifaschisten; von 1975 bis 1990 in den Funktionen als Kreisvorsitzender und Mitglied des Landesvorstands der VVN-BdA. 1981 Mitbegründer der Friedensbewegung im Kreis Böblingen und aktive Mitarbeit in der Friedensvereinigung Böblingen; später in der Friedensgruppe „EntRüstung“.

Seit Dezember 1990 Mitglied der PDS in Baden-Württemberg. Von 1991-1998 als Landesschatzmeister der PDS in Baden-Württemberg tätig, Gründungsmitglied und von 1998- 2005 Schatzmeister der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Baden-Württemberg. Seit Gründung der PDS im Kreis Böblingen im Jahr 1998 Mitglied des Vorstands, seit 2002 Kreisvorsitzender der PDS und seit Juli 2007 der Linken.


Kontakt

Richard Pitterle, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Finanzausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Unterausschuss Kommunales
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Rechtsausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsanwalt, Stuttgart

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, Stuttgart

Mandant 1, 2011, Stufe 1

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung e.V., Frankfurt/Main,

Vizepräsident

7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Dr. Molnár + Partners Consulting s.r.o., Prag

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".