Silvia Schmidt (Eisleben), SPD

Heimleiterin, Diplomsozialarbeiterin (FH)

Wahlkreis 075 Mansfeld
Gewählt über Landesliste Sachsen-Anhalt

Geboren am 25. März 1954 in Klostermansfeld, Landkreis Mansfelder Land; geschieden, zwei Kinder.

10klassige Polytechnische Oberschule.

Diplomsozialarbeiterin (FH). Leiterin im Förderpädagogisch - Therapeutischen - Zentrum Wippra in Trägerschaft des "Trägerwerks Soziale Dienste e.V."

Mitglied der AWO-Parlamentariergruppe und im AWO Ortsverband Mansfeld-Lutherstadt, ehrenamtliches Mitglied im Kuratorium des TWSD Trägerwerkes Soziale Dienste. Mitglied in der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK).

Mitglied der SPD seit Mai 1995 und seit 1995 des SPD-Landesparteirates Sachsen-Anhalt. Seit 1997 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Mansfelder Land, Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.

Mitglied des Bundestages seit 1998.


Kontakt

Silvia Schmidt (Eisleben), MdB
SPD

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Gesundheit

Veröffentlichungspflichtige Angaben

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Landkreis Mansfeld-Südharz, Sangerhausen,

Mitglied des Kreistages

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Deutsche Matt Lamb Gesellschaft e.V. (DMLG e.V.), Berlin,

Vorsitzende, ehrenamtlich

Förderverein der Bundesinitiative "Daheim statt Heim" e.V., Berlin,

Vorsitzende, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".