Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Stellvertretender Vorsitz
- Der Ältestenrat
Ordentliches Mitglied
- Der Ältestenrat
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
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Selbständiger, Vizepräsident des Deutschen Bundestages
Wahlkreis 174 Gießen
Gewählt über Landesliste Hessen
Abitur 1960. Wehrdienst. Banklehre, 1964 Kaufmannsgehilfenprüfung. Studium der Wirtschaftswissenschaften und der Landwirtschaft an den Universitäten Frankfurt, Gießen und Kansas State, USA; 1969 Diplomökonom und 1975 Promotion zum Dr. agr.
1970 bis 1973 Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für landwirtschaftliche Betriebslehre an der Universität Gießen. 1973 bis 1976 Persönlicher Referent der Bundestagsvizepräsidentin Liselotte Funcke. 1976 bis 1987 unternehmerische Tätigkeit.
Eintritt in die FDP 1971; 1987 bis Mai 1999 und seit September 2004 Bundesschatzmeister der FDP.
Mitglied des Bundestages seit 1980; von 1985 bis 1991 stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion, 1991 bis 1998 Vorsitzender der FDP-Fraktion; seit 26. Oktober 1998 Vizepräsident des Deutschen Bundestages.
Dr. Hermann Otto Solms, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
CNC - Communications & Network Consulting AG, München,
Mitglied des Expertenrates
Piper Generalvertretung Deutschland AG, Calden,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Thelen-Consult, Berlin,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Universum Verlagsanstalt GmbH & Co. KG, Wiesbaden,
Mitglied des Beirates
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich
Friedrich-Naumann-Stiftung, Potsdam,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".