Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli 2010 > Beitragsbelastung von sozial Schwachen im Fokus
Berlin: (hib/MPI/STO) Die Entlastung von Geringverdienern in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Am morgigen Mittwoch ab 14.00 Uhr werden im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus die Abgeordneten Experten zu vier Anträgen und einem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen befragen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Gesetzentwurf (17/548), die Beitragsbelastung von Empfängern des Arbeitslosengeldes II (Alg II) in der privaten Krankenversicherung (PKV) einzudämmen. Der Entwurf sieht vor, den monatlichen Beitrag dieser Personengruppe auf die Höhe des Zuschusses für hilfebedürftige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung abzusenken. Dieser beträgt den Angaben zufolge in diesem Jahr 144,09 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (17/780), privat kranken- und pflegeversicherte Alg-II-Bezieher sollten als Zuschuss genau den Betrag bekommen, den sie den Versicherungsunternehmen im Basistarif tatsächlich zahlen müssen.
In einem weiteren Antrag (17/777) setzt sich Die Linke dafür ein, die Beitragsbelastung von sogenannten Solo-Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu mindern. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige solle auf das Niveau der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrenze gesenkt werden, schreiben die Abgeordneten. Damit würden die monatlichen Mindestbeiträge für diese Personengruppe von knapp 200 auf etwa 127 Euro gesenkt. Als Solo-Selbstständige werden jene Menschen bezeichnet, die ohne eigene Angestellte selbstständig arbeiten, vor allem in Branchen wie Medien und Kultur, aber auch Dienstleistungen.
Die Grünen fordern in einem weiteren Antrag (17/674) den Bund auf, die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung von Langzeitarbeitslosen zu übernehmen. Bislang können Kassen einen Zusatzbeitrag von acht Euro ohne Einkommensprüfung erheben. Ansonsten darf der Zusatzbeitrag ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommen von derzeit bis zu 3.750 Euro im Monat nicht überschreiten.
Schließlich will die SPD-Fraktion zur paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Die Abgeordneten haben einen Antrag (17/879) vorgelegt, in dem gefordert wird, die Möglichkeit der Krankenkassen zur Erhebung von Zusatzbeiträgen ersatzlos zu streichen.
Als Experten werden in der Anhörung unter anderen Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Bundes der Versicherten, des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der PKV, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände gehört. Als Einzelsachverständige sind Professor Astrid Wallrabenstein, Professor Gregor Thüsing und Markus Klinder geladen.
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