Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Luftfahrt-Bundesamt zuständig für Sicherheit
Berlin: (hib/CPW/MPI) Die Sicherheit im Luftverkehr hat nach Darstellung der Bundesregierung höchste Priorität. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/3105) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2916) schreibt, ist für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Luftfahrt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig. Im Rahmen dieser Aufsicht stehe das LBA in regelmäßigem Kontakt mit den deutschen Luftfahrtunternehmen und achte darauf, dass Zwischenfällen mit Rauch in der Kabine sofort nachgegangen und die Ursachen abgestellt würden, heißt es in der Antwort weiter. Maßnahmen für die von Ereignissen mit kontaminierter Kabinenluft betroffenen Passagiere würden von den Luftfahrtunternehmen, nicht von der Bundesregierung eingeleitet.
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