Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > SPD-Fraktion fordert Erhalt und Ausweitung der Gewerbesteuer
Berlin: (hib/HLE/KT) Die SPD-Fraktion fordert den Erhalt der Gewerbesteuer. Außerdem müssten alle Maßnahmen unterlassen werden, die zu einer Aushöhlung der Gewerbesteuer führen, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion (17/3996), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Die weiteren Beratungen der Gemeindefinanzkommission sollten auf der Basis des ”Kommunalmodells“ erfolgen, das die Erweiterung von Hinzurechnungen und die Einbeziehung der Selbstständigen und der freien Berufe in die Gewerbesteuer vorsieht. Auf die Einführung eines kommunalen Hebesatzrechts bei der Einkommensteuer müsse verzichtet werden, fordert die SPD-Fraktion.
In der Begründung des Antrages heißt es, die Gewerbesteuer sei die wichtigste Einzelsteuer. Im Zeitraum von 1995 bis 2007 sei ihr Anteil von 10,8 auf 17,9 Prozent gestiegen. Damit weise die Gewerbesteuer eine Wachstumsdynamik auf, die weit über der der übrigen lohn- und einkommensabhängigen Steuern liege. Das Aufkommen der Gewerbesteuer sei zwar konjunkturabhängig, aber das gelte genauso für die Einkommensteuer und noch stärker für die Körperschaftssteuer. Der Weiterentwicklung der Gewerbesteuer komme daher eine zentrale Bedeutung zu.
Bereits durch die 2008 erfolgte Hinzurechnung von Zinsen sowie Finanzierungsanteilen von Mieten, Pachten und Leasinggebühren sei ein wichtiger Beitrag zur Verstetigung von Einnahmen gewesen, schreibt die SPD-Fraktion. Gewinnverlagerungen an Konzernmütter in Niedrigsteuerländern durch unangemessen hohe Zinsen, Mieten, Leasingraten oder Lizenzgebühren seien unattraktiv geworden. Diese Hinzurechnungen sollten noch erweitert und Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht einbezogen werden. ”Für die Angehörigen der Freien Berufe führt dies zu keiner unzumutbaren Mehrbelastung, da sie ihre Gewerbesteuerzahlungen grundsätzlich mit ihrer Einkommensteuerschuld verrechnen können“, erläutert die SPD-Fraktion.
Der Bundesregierung wird vorgeworfen, gleich nach der Bundestagswahl mit einer Aushöhlung der Gewerbesteuer durch Herabsetzung der Hinzurechnung von Mieten und Pachten begonnen zu haben. Außerdem habe sie geplant, die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen. Erst nachdem dieser Versuch am Widerstand der Kommunen gescheitert sei, habe der Finanzminister die Zusage für einen Erhalt der Gewerbesteuer gegeben. Das nach wie vor im Raum stehende Hebesatzrecht der Kommunen bei der Einkommensteuer ist nach Ansicht der SPD-Fraktion ”vor allem für strukturschwache Kommunen nachteilig“, da sie überdurchschnittlich hohe Einkommensteuern erheben müssten. Eine aufgabengerechte und stabile Finanzausstattung sei Voraussetzung für handlungsfähige Gemeinden und Kreise, schreibt die SPD-Fraktion.
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