Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Bundesregierung: Betroffene sehen Berufseinstiegsbegleitung positiv
Berlin: (hib/ELA/AW) Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz haben sich für Schülerinnen und Schüler, die eine Berufseinstiegsbegleitung zur Seite gestellt bekamen, erhöht. Dieser Aussage stimmten 58 Prozent der beteiligten Jugendlichen, Berufseinstiegsbegleitern, Schulleitungen, Lehrkräfte und Träger der Maßnahmen zu, die für den ”Zwischenbericht 2010 zur Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung“ befragt wurden. Den Bericht hat die Bundesregierung nun in Form einer Unterrichtung (17/3890) dem Bundestag vorgelegt. Mit der Berufseinstiegsbegleitung sollen leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen über längere Zeit individuell beim Übergang von der Schule in die Ausbildung, eine Beschäftigung oder das Übergangssystem begleitet werden. Das Ziel des vorliegenden Berichts ist laut Bundesregierung ”die Darstellung und Bewertung der Implementierung und Durchführung der Berufseinstiegsbegleitung“. Die Wirkungen seien Gegenstand späterer Berichte, heißt es in der Unterrichtung.
Bei der Einführung der Berufseinstiegsbegleitung seien zunächst die circa 1.000 teilnehmenden Schulen, die Träger und die teilnehmenden Jugendlichen ausgewählt worden, schreibt die Regierung. Unter den eingesetzten Fachkräften sei die Fluktuation hoch. Der Anspruch der Berufseinstiegsbegleitung, den teilnehmenden Jugendlichen eine kontinuierliche persönliche Betreuung zu bieten, werde insofern nur mit Einschränkungen eingelöst. Bis zum 1. Mai 2010 seien bundesweit 26.154 Teilnahmefälle in der Berufseinstiegsbegleitung verzeichnet worden. Über alle Träger hinweg würden im Durchschnitt 20,5 Jugendliche pro Vollzeitäquivalent betreut. Bis zum Mai 2010 seien knapp 4.000 Jugendliche wieder aus der Berufseinstiegsbegleitung ausgetreten, schreibt die Regierung. Deutliche Hinweise fänden sich darauf, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Zielgruppendefinition mit höherer Wahrscheinlichkeit an der Berufseinstiegsbegleitung teilnähmen als leistungsstärkere.
Die wichtigste Tätigkeit sei für die Berufseinstiegsbegleiter, zu den von ihnen betreuten Jugendlichen eine persönliche Beziehung aufzubauen, heißt es in dem Zwischenbericht. Aufgaben mit Bezug zur beruflichen Ausbildung – wie die Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen, bei Praktika, bei der Berufsorientierung – hätten einen hohen Stellenwert, gefolgt von Hilfestellungen bei schulischen Problemen. Diese Prioritäten drückten sich auch in den Unterstützungsangeboten aus, die die Jugendlichen durch die Berufseinstiegsbegleitung erhielten, schreibt die Regierung. Für die Mehrheit der Berufseinstiegsbegleiter bestünden nach eigenen Einschätzungen an den Schulen gute Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen schafften es die Berufseinstiegsbegleiter, sich relativ viel Zeit für Einzelgespräche mit den betreuten Jugendlichen zu nehmen. Wichtig sei dabei vor allem, dass sich die Berufseinstiegsbegleitung mit ihrem individuellen, personenbezogenen Herangehen von der sonstigen Schullogik unterscheide, heißt es weiter.
Die Berufseinstiegsbegleitung habe – jedenfalls bis zum Schulaustritt der Teilnehmer – ihren zentralen Wirkungsort in den Schulen und realisiere dort und von dort aus den Kern ihrer Unterstützungsangebote. Etwa 64 Prozent der Berufseinstiegsbegleiter bezeichneten laut Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern als ”sehr eng“, hinsichtlich der Berufsberatung gelte dies für 36 Prozent und hinsichtlich der Schulsozialarbeit nur für 20 Prozent. An der Schule werde die Berufseinstiegsbegleitung im günstigen Fall als zusätzliche Kompetenz und Ressource wahrgenommen. Auf der anderen Seite fänden sich in den Fallstudien auch Beschreibungen einer konträren Situation, in der kritische Annäherungen, Misstrauen und Reserviertheit gegenüber den ”neuen Fachkräften“ beschrieben würde, heißt es weiter. Positiv würden von zwei Dritteln der Berufseinstiegsbegleitern ihre großen Handlungsspielräume vermerkt. Kritischer sähen sie die Unterstützung, die sie nicht nur aus dem Schulkontext, sondern auch von Seiten der Träger häufig vermissen. Insbesondere die Fallstudien dokumentierten die Gefahr eines situationsbezogenen Ansatzes, schreibt die Regierung, in dem Berufseinstiegsbegleitung als eine schulbezogene Maßnahme verstanden werde und nicht als eine Förderung, die sich auf die Übergangsverläufe von der Schule in die Arbeitswelt richtet. Entsprechend hätten die wenigsten der in den Fallstudien untersuchten Träger und Berufseinstiegsbegleiter konkrete Vorstellungen über die Phase, in der die geförderten Jugendlichen die allgemein bildende Schule bereits verlassen haben.
Unter dem Strich könnten hinsichtlich der Wirkungen der Berufseinstiegsbegleitung noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden, schreibt die Regierung. Die bisher von den Beteiligten wahrgenommenen Auswirkungen bezögen sich eher auf Veränderungen der beruflichen Orientierung der Jugendlichen als auf das Erreichen berufsbiographischer Ziele.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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