Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Januar 2011 > Bessere Förderung der Weiterbildung für Physiotherapeuten
Berlin: (hib/HAU/KT) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine bessere Förderung der Weiterbildung für Physiotherapeuten und vergleichbare Berufsgruppen des Gesundheitswesens ein. Die Abgeordneten beschlossen daher am Mittwochmorgen eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Erwägung zu überweisen.
In ihrer Eingabe hatte die Petentin kritisiert, dass ihr für die Weiterbildung zum Physiotherapeuten kein sogenanntes Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gewährt werde, da die Fortbildung kein öffentlich-rechtlicher Bildungsgang sei. Da zudem für die über 30-jährigen im Gesundheitswesen Beschäftigten keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Betracht kämen, bliebe vielen eine Weiterbildungsmaßnahme verwehrt, heißt es in der Petition.
Als Folge der parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis, dass für eine Fortbildung zum Physiotherapeuten eine Förderung nach dem AFBG derzeit ausgeschlossen sei, da keine einem Meisterkurs entsprechende Fortbildung mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vorgesehen sei. Zugleich verweist er darauf, dass das Anliegen der Petentin, die Weiterbildung zum Physiotherapeuten zu fördern, Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung des AFBG in der vergangenen Legislaturperiode gewesen sei. Dem Anliegen sei damals nicht Rechnung getragen worden, schreiben die Abgeordneten in der Beschlussempfehlung.
Im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung seien lediglich Verbesserungen für den Altenpflegebereich erreicht worden. Danach könnten auch in den Ländern, in denen keine landesrechtlichen Fortbildungsregelungen für den Altenpflegebereich existierten, Maßnahmen nach dem AFGB gefördert werden, wenn diese inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Bundeslandes in diesem Bereich entsprechen würden.
Der Petitionsausschuss, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, hält die nur auf den Altenpflegebereich begrenzte Förderung der Weiterbildung jedoch nicht für ausreichend. Nach Ansicht der Abgeordneten müsse die Weiterbildung für Physiotherapeuten und vergleichbare Berufsgruppen ebenso wie auch für die übrigen im Gesundheitswesen Beschäftigten unterstützt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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