Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > Ausschluss Pechsteins aus der Sportförderung der Bundespolizei kontrovers beurteilt
In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses betonte der CDU-Abgeordnete Klaus Riegert, man müsse die menschliche Situation Pechsteins begreifen. Sie habe ihr Leben auf den Spitzensport ausgerichtet und sei dann aus ihrer Sicht zu unrecht verurteilt worden. ”Ich habe dabei kein gutes Gefühl und würde das Urteil öffentlich nicht verteidigen“, sagte er. Dennoch sei der Ausschluss Pechsteins von der Sportförderung korrekt. Die Rechtslage lasse keine andere Entscheidung zu, sagte Riegert. Der Dienstherr habe nicht ”kleinkariert“ gehandelt, sondern sei großzügig mit Pechstein verfahren.
Martin Gerster von der SPD-Fraktion fragte, ob man nicht sogar früher hätte handeln müssen. Pechstein sei lange krank gewesen und habe viele Ausfallzeiten gehabt. Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums nannte er aus der heutigen Sicht richtig. ”Wir müssen uns an dem ausrichten, was die Gerichte entschieden haben“, sagte Gerster. Auch die Rehabilitierung der Sportlerin sei Sache der Gerichte.
Das Bundesinnenministerium sei verantwortungsvoll mit der Sache umgegangen, sagte Gisela Piltz (FDP). Dennoch sei sie eine ”Anhängerin der Unschuldsvermutung“. Ihr Parteikollege Joachim Günther erinnerte an die Leistung Pechsteins und was aus ihr geworden sei. Er schlug vor, in Zukunft vor der Anklageerhebung Blutuntersuchungen durchführen zu lassen und den betroffenen Sportler nicht erst zu sperren. ”Ich weiß, dass wir das nicht allein entscheiden können“, räumte er ein.
Kritik kam von der Fraktion Die Linke. Sie verwies auf die medizinischen Gutachten im Fall Pechstein. Das Urteil an sich sei ”sehr fragwürdig“, sagte Jens Petermann. Der Sportausschuss müsse sich hinter Pechstein stellen und ihre Rehabilitierung fördern. Zudem forderte er einen Sonderstatus Pechsteins im Rahmen der Sportförderung.
Die Forderung nach einer politischen Rehabilitierung Pechsteins sei ”unprofessionell“, betonte dagegen Winfried Hermann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dies sei ein unangemessener Eingriff in das System und nicht Aufgabe des Sportausschusses. Auch in Bezug auf die Sportförderung habe man sich nach der Gerichtsbarkeit zu richten. Die Reaktion des Innenministeriums sei daher zu begrüßen.
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