Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011 > Vormundschaftsrecht wird reformiert
Die SPD bezeichnete diese Zahl als ”oberste Schallgrenze“ dessen, was ein Mitarbeit bewältigen könne. In einem Antrag (17/2411) hätten die Sozialdemokraten die Zahl der Amtsvormundschaft ursprünglich auf 40 Fälle begrenzen wollen. Während Die Linke zustimmte und die Grünen sich enthielten, lehnten die Koalitionsfraktionen den Antrag ab.
Nicht nur die FDP erinnerte an das Schicksal des kleinen Kevin, der 2006 zu Tode kam. Kevin hatte einen amtlichen Vormund, der nicht verhindert hatte, dass der Junge grauenvoll misshandelt worden war. Er hatte tot im Kühlschrank seines drogenabhängigen Ziehvaters gelegen. Der zuständige Amtsvormund hatte zu diesem Zeitpunkt die Aufsicht über 200 Mündel gehabt.
Die Union geht nach eigenen Angaben nicht davon aus, dass das Gesetz durch den Bundesrat muss. Anderer Ansicht ist die Linkfraktion: Sie wies darauf hin, dass die Pflichten der Länder berührt seien. Der Bundestag will das Gesetz am morgigen Donnerstag verabschieden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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