Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Keine zusätzlichen Sicherheitsanforderungen bei Offshore-Windanlagen
Dennoch hätten die zuständigen Landesbehörden bereits arbeitsschutzrechtliche Mindestanforderungen definiert, um die Sicherheit für die Arbeitskräfte zu gewährleisten. Um das Gefahrenpotenzial der Offshore-Anlagen möglichst gering zu halten, bedürfe es zudem schon vor Baubeginn einer nautisch-fachlichen Einzelfallprüfung sowie einer Risikoanalyse – wobei letztere (genau wie ein Schutz- und Sicherheitskonzept) durch den Antragssteller erbracht werden müsse.
Bereits 2005 wurden der Regierung zufolge ”einvernehmlich mit Wirtschaft und Verwaltung“ Richtwerte festgelegt. Würden diese überschritten, werde im schlimmsten Fall die Baugenehmigung versagt. Auch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hatte Grundsätze festgelegt, die bei der Genehmigung zu berücksichtigen seien.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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