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Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zum 13. Kinder- und Jugendbericht:
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in dieser Anhörung die Erkenntnisse aus dem 13. Kinder- und Jugendbericht und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Politik mit folgenden Sachverständigen diskutiert:
Prof. Dr. Birgit Babitsch, Dr. Fabienne Becker-Stoll, Prof. Dr. Jörg Fegert, Norbert Müller-Fehling, Prof. Dr. Raimund Geene, Prof. Dr. Heiner Keupp, Dr. Christian Lüders, Prof. Dr. Ute Thyen und Prof. Dr. Elisabeth Wacker.
Der Bericht sollte unter der Perspektive des sozialen, psychischen und physischen Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen insbesondere die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Bereichen gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung aufarbeiten. Mit dieser gemeinsamen Betrachtung zweier bisher getrennt bearbeiteter Bereiche betritt der Bericht Neuland. Der Vorsitzende der Sachverständigenkommission für den 13. Kinder- und Jugendbericht, Prof. Dr. Heiner Keupp, setzt den Schwerpunkt auf eine neue, ressortübergreifende Strategie, die nicht von den Defiziten Kinder- und Jugendlicher, sondern von ihren Potenzialen ausgeht. Es gehe darum, alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrer Bedürfnisse zu fördern und sie zu befähigen, sich in einer immer komplexer werdenden Welt zurecht zu finden. Der Bericht prägt in diesem Zusammenhang den Begriff der „Befähigungsgerechtigkeit“.
Der Ausschuss hat vor diesem Hintergrund insbesondere die Möglichkeiten einer „Großen Lösung“, die auch Kinder- und Jugendliche mit Behinderung in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe nehmen würde, sowie die Perspektiven einer inklusiven Förderung insbesondere im Bereich Bildung und Schule erörtert. Die Sachverständigen sprachen sich grundsätzlich dafür aus, diese "Große Lösung" politisch auf den Weg zu bringen und die Zuständigkeiten unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Dies sei im Interesse der Kinder mit Behinderung und ihrer Familien und auch angesichts der UN-Behindertenrechtskonvention geboten.
Die Sachverständigen betonen dabei die Notwendigkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit und Vernetzung und fordern auch ein ressortübergreifendes Denken in der Politik ein. Sie weisen auch auf die mangelnde Kompatibilität der Regelungen in den verschiedenen Büchern des Sozialgesetzbuchs hin. Immer noch werde versucht, die Kinder- und Jugendlichen für die verschiedenen „Schubladen“ des Systems „passend zu machen“ anstatt das System zu befähigen, den verschiedenen Facetten ihres jeweiligen individuellen Förderbedarfs gerecht zu werden. Ein wichtiges Thema der Anhörung war auch der Schutz der Kinder und Jugendlichen und die Perspektiven eines Kinderschutzgesetzes des Bundes.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sibylle Laurischk, betont: „Die Kinder- und Jugendhilfe muss Gesundheitsförderung mit umfassen. Auch der Kinderschutz ist mit einzubeziehen. Die Hilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ist weiter zu verbessern.“