Die Einzelheiten der Durchführung des Bundeswahlgesetzes sind in der Bundeswahlordnung geregelt, die vom Bundesinnenministerium erlassen wurde. Dazu war es nach § 52 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt.
Neben den Durchführungsregelungen enthält die Bundeswahlordnung auch Muster für alle im Zusammenhang mit der Wahl verwendeten Formulare.